Wir Klappern für ...

Unsere Stiftungsidee soll dazu dienen, die nachfolgenden Generationen durch solidarisches und humanitäres Handeln in die Mitverantwortung für das Gemeinwohl einzubinden.

Aus der Satzung der Social Angels Stiftung

Präambel

Stiftungen sind aufgrund ihrer großen Unabhängigkeit ein ideales Instrument um den privaten Wohlstand in Deutschland für öffentliche Aufgaben zu erschließen. In den nächsten Jahren wird dieser Wohlstand durch die Vererbung von Billionenvermögen deutlich zunehmen. Den meisten Stiftern ist es wichtig, dass ihr Geld langfristig einem bestimmten Zweck zugute kommt. Unter den Stiftern stellen die Unternehmer die größte Gruppe dar. Zwei Drittel der Stifter engagieren sich zusätzlich stark in ihrer Stiftungsarbeit. Eine Stiftung lebt sehr stark von dem Engagement der Menschen die sich für die jeweilige „Stiftungsidee“ begeistern lassen. Die Stiftungsidee soll auch dazu dienen, die nachfolgenden Generationen durch solidarisches und humanitäres Handeln in die Mitverantwortung für das Gemeinwohl einzubinden.

 § 1 Name, Rechtsstand

Die Stiftung führt den Namen „Social Angels Stiftung". Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Stiftung „Stifter für Stifter", einer rechtsfähigen öffentlichen Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München, verwaltet.

 § 2 Stiftungszweck

(1) Der Zweck der Stiftung ist die Volks- und Berufsbildung. Die Stiftung soll dazu beitragen, dass in Zukunft immer mehr gesellschaftliche Aufgaben durch ein wachsendes Engagement gemeinnütziger Stiftungen gelöst werden können. Dazu wird die Stiftung die Öffentlichkeit aber auch gezielte Gruppen wie Unternehmer über die Möglichkeit der Förderung gemeinnütziger Aktivitäten informieren.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

a. die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Möglichkeiten des gemeinnützigen Förderwesens, beispielsweise in Form von Artikeln, Vorträgen oder Broschüren;

b. die Organisation und Ausführung von Informationsveranstaltungen, insbesondere für Stiftungsinteressente, Stifter, Spender und Multiplikatoren. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Informationsveranstaltungen sollen vor allem auf der Vermittlung allgemeiner Grundlagen und der Präsentation von „best practice“ Beispielen für besonderes gesellschaftliches Engagement liegen.

(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig.